Bedeutung und Entstehung

Bedeutung und Entstehung der
Grundwasserdatenbank der baden-württembergischen Wasserversorgungsunternehmen

- ein Nachtrag zum 10-jährigen Bestehen der Einrichtung -

Prof. Dr.-Ing. Dieter Flinspach

Vorbemerkung

Das zehnjährige Bestehen der 1992 gegründeten Grundwasserdatenbank Wasserversorgung wurde in dem im März 2002 verlegten 10. Jahresbericht dieser Einrichtung durch Grußworte der beteiligten Organisationen gewürdigt. Zusätzlich war seinerzeit noch vorgesehen, ein Kolloquium anlässlich des Jubiläums zu veranstalten, um in Fachvorträgen auf Entstehung, Entwicklung, Zukunft und die bislang gewonnenen Erkenntnisse aus der Grundwasserdatenbank näher eingehen zu können. Diese geplante Veranstaltung kam leider wegen organisatorischen Schwierigkeiten nicht zustande.

Der vorliegende Beitrag, der als Einleitungsreferat für die o. g. Veranstaltung vorgesehen war, ist nicht imstande, das zu vermitteln, was sich die Initiatoren von dem geplanten ganztätigen Kolloquium erhofft hatten. Dagegen kann und soll die Abhandlung an den langen und müheseligen Weg erinnern, der bis zur Gründung der Grundwasserdatenbank zurückgelegt werden musste. Vor allem aber sollen die Beweggründe, das Verantwortungsbewusstsein und der Mut jener gewürdigt werden, die sich vor mehr als einem Jahrzehnt dafür engagiert haben, dass diese inzwischen längst bewährte und aus der Wasserversorgungswirtschaft des Landes nicht mehr wegzudenkende Einrichtung ins Leben gerufen wurde.

Die Gewässergüte in der Bundesrepublik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg ging ein drastischer Anstieg des Abwasseranfalles einher. Da dieser Entwicklung nicht zeitgleich durch entsprechende Reinigung der Abwässer begegnet werden konnte, wurden diese entweder gar nicht oder nur unzureichend behandelt in die Vorfluter eingeleitet. Dadurch verschlechterte sich die Qualität der Oberflächengewässer innerhalb weniger Jahre rasant. Schon Anfang der 60er Jahre war sie auf einen volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Tiefstand abgesunken. Dieser offensichtlich untragbare Zustand bewirkte, dass der Gewässerschutz zu einem politischen Thema wurde. Im Bund, in den Ländern und in den Kommunen stimmten die Verantwortlichen darin überein, dass in den kommenden Jahren ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eingesetzt werden muss, um in relativ kurzer Zeit die erforderlichen Abwasserreinigungsanlagen zu bauen. Ziel dieser Anstrengungen war es, alle Fließgewässer in absehbarer Zeit qualitativ wieder auf ein solches Niveau anzuheben, dass dieses, zumindest hinsichtlich des Sauerstoffgehaltes, nicht mehr zu beanstanden ist (Erreichung des ß-mesosaproben Zustandes). Schon Anfang der 70er Jahre zeigten die milliardenschweren Investitionen Wirkung, und in den folgenden Jahren verbesserte sich die Qualität der Oberflächengewässer zunehmend weiter.

Mit Blick auf das Thema dieses Beitrages ist anzumerken, dass besonders diejenigen, die von der unbefriedigenden Gewässerqualität unmittelbar betroffen waren, es frühzeitig verstanden haben, ihre Sorgen in die Öffentlichkeit zu tragen und diese wachzurütteln. Hervorzuheben sind hier die Wasserwerke, z. B. am Bodensee und am Rhein, die sich in Arbeitsgemeinschaften zusammengefunden und anhand der Ergebnisse ihrer Rohwasseruntersuchungen die Defizite im Gewässerschutz angemahnt haben. Aber auch andere am Gewässerschutz interessierte Organisationen, die in der Vereinigung Deutscher Gewässerschutz zusammengeschlossen sind, haben durch ihre Lobbyarbeit dazu beigetragen, dass die Oberflächengewässer seit Jahren wieder einen befriedigenden, nicht selten sogar guten Qualitätszustand aufweisen.

Wendet man sich dagegen dem Grundwasser zu, dann ist festzustellen, dass die Öffentlichkeit an dessen Qualität bis Ende der 70er Jahre wenig Anteil genommen hat. Dies beruhte nicht etwa auf einer Fehleinschätzung der Bedeutung des Grundwassers, insbesondere für die Trinkwasserversorgung, sondern vielmehr auf der Vorstellung, dass die unterirdischen Wasservorkommen durch Deckschichten und das Reinigungsvermögen des Untergrundes so gut gegen anthropogene Verunreinigungen geschützt seien, dass ihnen die bekannten Umweltbelastungen nichts anhaben können.

Zwar bemühte sich der Gesetzgeber jenen Grundwässern, die der Trinkwassergewinnung dienen, durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten einen besonderen Schutz angedeihen zu lassen. Doch dabei mussten viele Kompromisse eingegangen werden. Insbesondere konnten Belastungen, die aus der Landwirtschaft resultieren, nicht wirkungsvoll genug verhindert werden. Lediglich gegen die Gefahren, die der rasch zunehmende Umgang mit Heizölen und Treibstoffen mit sich brachte, wurden frühzeitig wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen.

Die große Ernüchterung über den Qualitätszustand des Grundwassers stellte sich Ende der 70er Jahre ein, als man von den Schadensfällen mit Halogenkohlenwasserstoffen überrascht wurde. Vorausgegangen war, dass sich bei Forschungsarbeiten in den USA der Verdacht erhärtet hatte, dass diese Stoffgruppe Krebs erregen kann. Da Halogenkohlenwasserstoffe auch in Deutschland weit verbreitet waren, wurde die Analytik des Trink- und Grundwassers auf diese Stoffe ausgedehnt, wobei sich die positiven Befunde rasch häuften. Nachdem dann noch ein sehr niedriger Grenzwert für Halogenkohlenwasserstoffe im Trinkwasser festgesetzt wurde, konnte eine stattliche Anzahl von Grundwasservorkommen nicht mehr oder nur noch nach Aufbereitung für die Trinkwasserversorgung genutzt werden.

Kaum hatte sich die Branche von diesem Schrecken erholt, als sich auch schon die Nitrat- und Pestizidprobleme ankündigten. Ausgelöst wurden sie durch die 1979 erlassene Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie, die praktisch ohne Beteiligung der deutschen Wasserversorgungswirtschaft zustande gekommen war, wurde in der Bundesrepublik zunächst kaum beachtet. Erst als man sich bewusst wurde, dass die dort formulierten Bestimmungen in wenigen Jahren auch für die deutschen Wasserversorgungsunternehmen verbindlich würden, entstand Aufregung. Die Richtlinie legte nämlich für eine Reihe von Parametern Grenzwerte fest, die viele deutsche Wasserversorgungsunternehmen angesichts der Beschaffenheit ihrer Rohwasserressourcen in Schwierigkeiten brachten. Die größten Probleme erwuchsen aus der Reduzierung der zulässigen Nitratkonzentration im Trinkwasser von 90 auf 50 mg/L und aus der Einführung des Pestizidgrenzwertes mit 0,1 µg/L für die Einzelsubstanz.

Die beschriebenen Ereignisse zwangen die Wasserversorgungsunternehmen, innerhalb kurzer Zeit bei der Nutzung des Grundwassers umzudenken. Die lang gehegte Vorstellung vom anthropogen weitgehend unbelasteten Grundwasser, das normalerweise ohne Aufbereitung, höchstens nach einer Desinfektion, als Trinkwasser verwendet werden konnte, musste revidiert werden. Vor allem musste man sich eingestehen, dass die Wirkung der Deckschichten und die Reinigungsfähigkeit des Untergrundes bislang als viel zu hoch eingeschätzt worden war und dass deshalb mit weiteren Grundwasserverunreinigungen gerechnet werden muss, wenn nicht umgehend Vorsorge getroffen wird.

Der Aufbau landesweiter, flächendeckender Grundwasserüberwachungsnetze

Die aufgezeigte Entwicklung bewirkte, dass nun auch die unterirdischen Wasservorkommen ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückten. Dies äußerte sich in einer regen Berichterstattung der Presse und in einem allgemein zunehmenden Informationsbedürfnis über die tatsächlichen Zustände im Untergrund. Die gewünschten Informationen konnten jedoch nicht geliefert werden, weil es bisher versäumt worden war, die Grundwasserbeschaffenheit flächendeckend zu erfassen. Nur die Wasserwerke konnten in beschränktem Umfang aufgrund ihrer Rohwasseruntersuchungen Auskünfte erteilen. Als Reaktion auf die immer offensichtlicher werdende Grundwassermisere entwickelten ein Reihe von Bundesländern Pläne, um die Qualität des Grundwassers künftig flächendeckend zu überwachen. Diese Überlegungen wurden von der Wasserversorgungswirtschaft von Anfang an nachhaltig unterstützt.

BadenWürttemberg war das erste Bundesland, das sich dafür entschied, landesweit ein flächendeckendes Grundwasserüberwachungsprogramm aufzubauen. Bei dieser Gelegenheit ist an das große Engagement der Kollegen Schnepf und Strähle vom Umweltministerium zu erinnern, die seinerzeit den schwierigen Aufbau einer solchen Grundwasserüberwachung vorangetrieben haben, wobei sie sich dabei der fachkundigen Beratung durch Professor Sontheimer und des Engler-Bunte-Institutes der Universität Karlsruhe bedienten. Eine im Rahmen dieser Tätigkeit unter der Federführung von Professor Sontheimer erarbeitete Studie bildete nicht nur die Grundlage für die Arbeiten in Baden-Württemberg, sondern fand ihren Niederschlag auch in dem von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im November 1983 verabschiedeten „Rahmenkonzept zur Erfassung und Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit“.

Allerdings mussten die Wasserwirtschaftsverwaltungen schon bald erkennen, dass die von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen zur Grundwasserüberwachung eine teure Angelegenheit werden würde. Da zu befürchten war, dass das Vorhaben an den finanziellen Engpässen der Länder scheitern würde, wurde überlegt, wie ein Teil der zu erwartenden Kosten anderen Trägern aufgebürdet werden kann. Hierfür kamen potenzielle Verunreiniger des Grundwassers und diejenigen in Frage, die aus der Überwachung Nutzen ziehen. Im ersten Fall hatte man die Landwirtschaft und die Industrie, im zweiten die Wasserversorgungswirtschaft im Visier.

Was den Beitrag der Wasserversorgungswirtschaft anbetraf, so signalisierte diese in Baden-Württemberg schon frühzeitig Verhandlungsbereitschaft. Allerdings machten die Wasserwerke ihre Mitwirkung von zwei Bedingungen abhängig:

1. Der Beitrag der Wasserversorgungsunternehmen zu einer systematischen Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit sollte nicht gesetzlich erzwungen, sondern freiwillig im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Land und der Wasserversorgungsseite erbracht werden.

2. Durch die Mitwirkung der Wasserversorgungsunternehmen sollte die Grenze zwischen der Gewässergütekontrolle, als hoheitliche Aufgabe, und der Rohwasseruntersuchung, als Aufgabe der Wasserversorgungsunternehmen, nicht verwischt werden.

Um diese Vorgaben aus heutiger Sicht zu verstehen, ist darauf hinzuweisen, dass seinerzeit in einigen Bundesländern versucht wurde, die Wasserversorgungsunternehmen durch Rechtsverordnungen zu Rohwasseruntersuchungen zu verpflichten. Bei einer solchen Verpflichtung befürchteten die Unternehmen, dass ihnen Untersuchungen in einem nicht notwendigen Umfang auferlegt werden. Bei einer Kooperation hingegen würde sich die Chance bieten, dem entgegen zu wirken. Darüber hinaus wollte man erproben, ob Kooperationen in Fällen wie dem vorliegenden geeignet sind, die immer mehr ansteigende Gesetzesflut einzudämmen.

Die Thematik „Gewässergütekontrolle“ und „Rohwasseruntersuchung“ geht im übrigen auf eine Erklärung des DVGW vom Sommer 1983 zurück. Dabei ging es darum, zu verhindern, dass sich die staatliche Seite in zunehmendem Maße aus hoheitlichen Aufgaben zurückzieht und versucht, diese aus Kostengründen auf die Unternehmen abzuwälzen.

In Baden-Württemberg haben sich die Partner für das Kooperationsmodell entschieden. In einem Grundsatzgespräch im November 1984 haben sich Minister Weiser für das Land und die Repräsentanten der auf Landesebene tätigen Fachverbände und der kommunalen Spitzenverbände über die Grundlagen einer künftigen Zusammenarbeit bei der flächendeckenden Grundwasserüberwachung im Land geeinigt.

Heute, 20 Jahre später, kann festgestellt werden, dass sich das Kooperationsmodell bewährt hat. Dagegen ist zu bemängeln, dass die ebenfalls im Rahmen einer Kooperation geplante Mitwirkung der Landwirtschaft und der Industrie bei der Grundwasserüberwachung des Landes praktisch nicht zustande gekommen ist.

Neuerdings konnte, auf Grund der guten Erfahrungen mit dem Kooperationsmodell, sozusagen in dessen Fortsetzung, zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Trägern der Grundwasserdatenbank eine weitere Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden, die am 01.04.2003 in Kraft getreten ist. In der Vereinbarung verpflichten sich die Träger der Grundwasserdatenbank dem Land die Rohwasserbeschaffenheitsdaten zur Verfügung zu stellen, die für die Klasseneinteilung der Wasserschutzgebiete nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) benötigt werden. Im Gegenzug verzichtet das Land auf den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung

Aufgerüttelt durch die Erkenntnisse über die von der Landwirtschaft verursachten Grundwasserbelastungen hat die baden-württembergische Landesregierung 1988 die SchALVO in Kraft gesetzt. Damit sollte der durch die Landwirtschaft verursachten Belastung der für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasservorkommen entgegengewirkt werden, wobei es ein Hauptanliegen war, den Nitrat- und Pestizideintrag zu reduzieren.

Die Verordnung sieht generell vor, dass die Grundstücke in Trinkwasserschutzgebieten so bewirtschaftet werden, dass das Grundwasser dadurch keine nachteilige Beeinträchtigung erfährt. Die den Landwirten durch die erforderlich werdenden Bewirtschaftungsbeschränkungen im Vergleich zur ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung entstehenden Einbußen werden ihnen durch Ausgleichszahlungen vergütet.

Gleichzeitig mit der SchALVO wurde ein von den Gewässernutzern zu entrichtendes Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Die Mittel aus dieser Einnahmequelle, sie liegen in der Größenordnung von ca. 65 Mio. €/Jahr, sollen dem Land jene Entschädigung ersetzen, die es den Landwirten für Bewirtschaftungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten bezahlt.

Es ist heute müßig, darüber zu diskutieren, ob die der Einführung der SchALVO zugrunde liegende Strategie richtig oder falsch war. Allerdings ist festzuhalten, dass sich die Wasserversorgungsunternehmen und ihre Eigner, die Kommunen, lange hin und her gerissen fühlten, letztlich aber doch das vom Land privilegierte Modell akzeptierten. Dabei war die Überlegung ausschlaggebend, dass den Landwirten, die seit Jahren über zu niedrige Einkommen klagten, nur dann die im Interesse des Grundwasserschutzes erforderlichen Bewirtschaftungsbeschränkungen zugemutet werden können, wenn verhindert wird, dass sie dadurch weitere finanzielle Einbußen erleiden. Außerdem erschien es der Wasserversorgungsseite als Vorteil, dass die bei der Festlegung der Entschädigungen zu erwartenden Auseinandersetzungen nicht zwischen den einzelnen Wasserwerken und den Grundstücksbesitzern ausgetragen werden müssen, sondern dass dies dem Staat obliegt.

Ein wichtiges Anliegen der Wasserwerke war, dass die Einhaltung der als erforderlich erachteten Bewirtschaftungsbeschränkungen und deren Erfolg nachvollziehbar kontrolliert wird. Diesbezüglich kamen schon bald nach Einführung der SchALVO Zweifel auf, ob die von der Landwirtschaftsverwaltung praktizierte Methode der Nmin-Messungen in den Böden, die zudem hohe Kosten verursacht, tatsächlich als Erfolgskontrolle geeignet ist. Diese Zweifel nahmen zu, als von Jahr zu Jahr über rückläufige Nmin-Werte berichtet wurde, bei der Reduzierung der Nitratkonzentration im Grundwasser jedoch der Erfolg ausblieb.

Diese enttäuschende Entwicklung förderte bei den Wasserversorgungsunternehmen die Bereitschaft, eine eigene Grundwasserdatenbank ins Leben zu rufen, um damit über ein Instrument zu verfügen, das die Auswirkungen der SchALVO auf das Grundwasser unmittelbar und unangreifbar dokumentiert.

Wie die späteren Novellierungen der SchALVO zeigen, hat schließlich auch das Land erkannt, dass es unumgänglich ist, bei der Festlegung von Sanierungsmaßnahmen die Grundwasserbefunde zu berücksichtigen.

Gründung der Grundwasserdatenbank Wasserversorgung

Wenn man ein Vorhaben wie die Grundwasserdatenbank auf den Weg bringen will, dann gelingt dies nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine davon ist, dass eine solche Einrichtung nicht nur einzelnen als wünschenswert erscheint, sondern dass sich die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen von ihr Vorteile erhofft. Diese Voraussetzung war im vorliegenden Fall erfüllt, denn die zahlreichen Grundwasserschadensfälle, von denen gerade auch die baden-württembergischen Wasserversorgungsunternehmen betroffen waren, hatten diese verunsichert und ihr Bedürfnis nach einem Frühwarnsystem geweckt. Dazuhin wollten sie wissen, wie sich die SchALVO-Maßnahmen auf die Grundwasserqualität auswirken. Ferner ist wichtig, dass die Finanzierung des Vorhabens sichergestellt ist. Dies stellte sich bei der Gründung der Grundwasserdatenbank als die größte zu überwindende Hürde heraus, wobei nicht so sehr die Finanzierung der einmaligen Kosten, sondern die Deckung der laufenden Betriebskosten das Hauptproblem war.

Von Anfang an war vorgesehen, in die neu zu schaffende Datenbank dieselben Grundwasserbeschaffenheitsdaten einzuspeisen, die die Wasserversorgungsunternehmen schon bisher im Rahmen ihrer Kooperation der Landesdatenbank zur Verfügung stellen. Dadurch brauchten die Kosten für die Einrichtung der Messstellen und für die Entnahme und Untersuchung der Proben nicht noch einmal angesetzt zu werden. Trotzdem summierten sich die Aufwendungen für Plausibilitätskontrolle, Einspeisung, Verwaltung, Auswertung und Rücklauf der Daten sowie für die Erstellung des jeweiligen Jahresberichtes auf einen Betrag, der 1991 mit rund 150.000 DM/Jahr veranschlagt wurde. Um diesen Betrag aufzubringen, wurde zunächst erwogen, nach dem Vorbild der Arbeitsgemeinschaften zur Reinhaltung von Oberflächengewässern (z. B. AWBR) eine „Arbeitsgemeinschaft der baden-württembergischen Wasserversorgungsunternehmen zur Reinhaltung des Grundwassers“ als Trägerorganisation zu gründen. Die benötigten Mittel hätten dann durch Mitgliedsbeiträge aufgebracht werden müssen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschied man sich aber, auf eine solche Organisation zu verzichten und stattdessen eine jährliche Sonderumlage bei den Mitgliedsunternehmen des VGW zu erheben und daraus die laufenden Betriebskosten zu finanzieren.

Um dieses Vorgehen auf breiter Basis abzusichern, wurde es in den zu beteiligenden Gremien, die nachfolgend aufgeführt sind, beraten:

Bis zum Jahresbeginn 1992 hatten diese Organisationen der oben beschriebenen Lösung zugestimmt. Seit dem Jahr 2000 gehört außerdem der rechtsfähige Verein vedewa zu den Trägern der Grundwasserdatenbank Wasserversorgung.

Mit den Arbeiten zum Aufbau und Betrieb der Grundwasserdatenbank wurde die vedewa, heute wave, beauftragt. Die Arbeiten werden von einem Beirat geleitet und koordiniert, dem Vertreter der o. g. Organisationen angehören.

Was erwarten die Wasserversorgungsunternehmen von ihrer Grundwasserdatenbank?

Im Vorfeld der Gründung der Datenbank wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob jene Informationen, die sich die Wasserversorgungsunternehmen von einer eigenen Grundwasserdatenbank erhoffen, nicht auch von der baden-württembergischen Landesanstalt für Umweltschutz geliefert werden können, die die Grundwasserdatenbank des Landes betreibt und verwaltet. Wasserversorgungsunternehmen und Land kamen jedoch beide zu dem Ergebnis, dass dies aus vielerlei Gründen nicht möglich ist.

Im Gegensatz zum Grundwasserüberwachungsprogramm des Landes, das der hoheitlichen, landesweiten Gewässerüberwachung dient, haben die Wasserversorgungsunternehmen einen versorgungsorientierten, meist auf bestimmte Grundwasservorkommen ausgerichteten Informationsbedarf. So erwarten sie von ihrer Grundwasserdatenbank unter anderem folgende Leistungen:

Des weiteren haben die Wasserversorgungsunternehmen mit der Gründung der Grundwasserdatenbank auch auf die Einführung der SchALVO und des Wasserentnahmeentgelts reagiert, das dem Land bis heute annähernd 1 Mrd. € eingetragen hat. Bekanntlich hat das Land die Einführung dieser Abgabe damit begründet, dass die Landwirte für die ihnen im Interesse der Reduzierung der Grundwasserbelastung auferlegten Bewirtschaftungsbeschränkungen entschädigt werden müssen. Wenn sich auch später, im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Wasserentnahmeentgeltes, der diesbezügliche Sprachgebrauch des Landes geändert hat, so haben die Wasserversorgungsunternehmen doch die ursprünglich propagierte Erklärung, der das Prinzip von Leistung und Gegenleistung, sprich Wasserentnahmeentgelt für Grundwasserentlastung, zugrunde lag, noch im Ohr. Insofern betrachten die Wasserversorgungsunternehmen ihre Grundwasserdatenbank als Kontrollinstrument, dessen Aufgabe es ist, festzustellen, inwieweit das Land seinen Verpflichtungen nachkommt.

Erfreulicherweise zeigen die Auswertungen der Datenbank bei den Pestiziden eine von Jahr zu Jahr abnehmende Belastung der Grundwasservorkommen, was in erster Linie auf das bundesweite Ausbringungsverbot von Atrazin zurückzuführen ist. Dagegen sind bei dem wichtigen Belastungsparameter Nitrat die nach Einführung der SchALVO erhofften Verbesserungen bis heute nicht eingetreten. Sollte sich dieser unbefriedigende Zustand auch in den kommenden Jahren nicht ändern, müsste das baden-württembergische SchALVO-Modell als gescheitert betrachtet werden. Im normalen Wirtschaftsleben würde in einem solchen Fall, bei dem die Gegenleistung nicht der Geschäftsgrundlage entspricht, zumindest eine teilweise Rückforderung der bezahlten Beträge angestrengt. Demgegenüber bleibt den Wasserversorgungsunternehmen nur, die Entwicklung weiterhin aufmerksam zu verfolgen und hartnäckig und ausdauernd auf die Defizite hinzuweisen.

Noch eine weitere wichtige Funktion der Grundwasserdatenbank sollte angesprochen werden. Seit 1992, als die Datenbank in Betrieb ging, bis heute, hat sich die Zahl der von den Wasserversorgungsunternehmen beprobten Messstellen von rund 500 auf 800 erhöht. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass sich der Anteil der jeweils schon im Vorjahr beprobten Messstellen inzwischen auf 90 % erhöht hat, woraus eine hohe Datenkonsistenz resultiert. Dies bedeutet, dass sich im Laufe der Jahre die Qualität und die Aussagekraft der erhobenen Daten gesteigert hat, ein Erfolg, von dem auch die Grundwasserüberwachung des Landes profitiert, die ja ebenfalls Nutznießer dieser Daten ist. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass von den knapp 3.000 Messstellen, die das Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz des Landes umfasst, die Wasserversorgungsunternehmen fast 30 % auf ihre Kosten betreiben. Dadurch erbringen sie dem Land eine Leistung, die jährlich mit etwa 500.000 € zu bewerten ist.

Schlussbemerkung

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die 1992 nach heftigen Geburtswehen von den baden-württembergischen Wasserversorgungsunternehmen gegründete Grundwasserdatenbank, die bisher ihresgleichen sucht, nicht nur ihre Bewährungsprobe bestanden hat, sondern sich inzwischen zu einem nicht mehr wegzudenkenden, operativen Instrument der Wasserversorgungswirtschaft in Baden-Württemberg entwickelt hat. Mit jedem weiteren Betriebsjahr erhöht sich nicht nur der Datenbestand, sondern auch dessen Aussagekraft. Daraus werden sich neue Anwendungsmöglichkeiten und Aufgaben für diese Einrichtung eröffnen.

Eine dieser Aufgaben, die hier angesprochen werden soll und bei der es wünschenswert ist, dass ihr künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, ist die Lobbyarbeit. Was ist hiermit gemeint?

Bisher werden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Arbeit der Grundwasserdatenbank jeweils in Form ausgezeichneter Jahresberichte zusammengestellt und den Wasserversorgungsunternehmen und den interessierten Fachgremien zugänglich gemacht. Diese Ergebnisberichte, die jeweils durch regionale Auswertungen und aktuelle Abhandlungen ergänzt werden, haben sich bestens bewährt. Darüber hinaus sollte aber auch die Öffentlichkeit regelmäßig über die Entwicklung der Beschaffenheit des Grundwassers informiert werden. Ziel einer solchen Initiative müsste es sein, in der Öffentlichkeit um mehr Verständnis für die Rohwasserprobleme der Wasserversorgungsunternehmen zu werben und zugleich bei ihr die Einsicht zu fördern, dass der Grundwasserschutz verbessert werden muss. Diesem Ziel wäre dienlich, wenn die Ergebnisse der Grundwasserdatenbank leicht verständlich und öffentlichkeitswirksam umgesetzt würden. Wenn sich dadurch ein ähnliches öffentliches Bewusstsein für das Grundwasser entwickeln würde, wie in den 60er Jahren für die Oberflächengewässer, dann hätte sich die Mühe mehr als gelohnt.


Copyright © Grundwasserdatenbank Wasserversorgung - Alle Angaben ohne Gewähr - Impressum - Datenschutzerklärung